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Atemschutzmasken  OXYLINE X 310 SV

Die filtrierende Halbmaske X 310 SV FFP3 R D ist für den Schutz der Atemwege vor Partikel-Aerosolen, Aerosolen auf Wasserbasis (Staub, Rauch) und Aerosolen mit flüssiger dispergierter Phase (Nebel) bestimmt, für die der MAK-Wert =0,05 mg/m3 beträgt, solange die Konzentration der dispergierten Phase 30 x MAK-Wert nicht überschreitet. 
 
Anwendungsbeispiele: hohe Konzentration von lungengängigen Staub, Verwendung beim Schweissen und Löten, Schutz vor Staub, der folgende Stoffe enthält: Beryllium, Antimon, Arsen, Kadmium, Kobalt, Nickel, Radium, Strychnin, radioaktive Partikel. 
 
FUNKTION 
Die filtrierende Halbmaske besteht hauptsächlich aus einem Gesichtsteil aus einem filtrierenden Material und, je nach Halbmaskenmodell, aus Hilfszubehör wie Kopfbändern, Ausatemventil oder Bandhaltern. Die aus der Umgebung eingeatmete Luft durchströmt das filtrierende Material und wird gereinigt. Die ausgeatmete Luft wird durch das Material des Gesichtsteils (bei Halbmasken ohne Ausatemventil) oder durch das Ausatemventil, das in der Schale platziert ist, sowie das Gesichtsteil der Halbmaske (bei Halbmasken mit Ausatemventil) nach aussen abgeführt. Die Schale der Halbmaske sollte während der Benutzung eng am Gesicht anliegen. 
 
EIGENSCHAFTEN 
Die filtrierende HalbmaskeX 310 SV FFP3 R D besteht aus: 
•  einem mehrschichtigen Filtermaterial: Polypropylen; 
•  einer Nasenklammer zum anpassen der Halbmaske in der Nasengegend; 
•  einem Ausatemventil aus Kunststoff; 
•  Kopfbändern aus geflochtenen Gummifäden; 
•  Kopfbandbefestigungen aus Kunststoff; 
•  einer Einlage, die Dichtigkeit und Tragekomfort verbessert. 
 
Die Halbmaske ist so konzipiert, dass sie während der gesamten Arbeitszeit ein leichtes Atmen ermöglicht. Dank der anatomischen Form und der Nasenklammer sowie dem darunter liegenden Schaumstoff lässt sich die Halbmaske leicht an die meisten Gesichtsformen anpassen, um die erforderliche Dichtigkeit zu gewährleisten. 
 
ANFORDERUNGEN 
Der europäischen harmonisierten Norm PN-EN 149:2001+A1: 2010 (EN 149:2001+A1: 2009) „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; den entsprechenden Anforderungen der EU-Harmonisierungsgesetzgebung: der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates. 

Atemschutzmasken  OXYLINE X 310 SV

Artikel-Nr 18.2613.0300
Verfügbarkeit
Lieferbar solange Vorrat
1 Paket
CHF exkl. MwSt per 1 Paket
Brutto-Preis 99.00
DIN EN 149 Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln
asbest
Filterklasse FFP3
Zusatzangabe nach DIN/EN R D
ist faltbar
nein
mit Ausatemventil
ja
Orig. Nr. ZH-6225
Inhalt Paket 10 Stück